Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner

    Anmeldung der Eheschließung

    • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
    • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Anmeldung der Eheschließung

    Der schönste Tag im Leben steht an, da wollen Sie natürlich nichts vergessen.
    Das Rathaus-Online hilft Ihnen, an alles zu denken.

    Die Ehe können Sie schließen:

    montags bis freitags zwischen 09.00 und 12.30 Uhr im klassischen oder im modernen Trausaal des Barmer Rathauses
    Termine für Eheschließungen in diesem Zeitraum können Sie maximal 6 Monate im Voraus per Mail über standesamt@stadt.wuppertal.de, persönlich zu unseren Öffnungszeiten vor Ort oder telefonisch reservieren,

    oder im Rahmen einer Ambiente Trauung:

    montags bis samstags außerhalb der oben genannten Zeiten im klassischen oder modernen Trausaal des Barmer Rathauses oder an einem Ambiente Trauort (siehe "Links und Downloads").
    Für die Ambiente Trauungen kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu:
    200,- € für den besonderen Aufwand des Standesamtes und an den Ambiente Trauorten außerhalb des Rathauses und der Bürgerbüros zusätzlich Kosten für die Raumnutzung. (siehe: "ähnliche Dienstleistungen: Ambiente-Trauungen")

    Haben Sie sich für eine Ambiente-Trauung entschieden, können Sie sich frühestens 196 Tage vor Ihrem Wunschtermin unter dem Link Anfrage für eine Ambientetrauung beim Standesamt melden. Ihren Ambiente Trau(m)ort sollten Sie da natürlich schon reserviert haben.

    Bitte kontaktieren Sie hierzu im Vorfeld den jeweiligen Betreiber der gewünschten Traulocation. Sofern Ihre Trauung im Rathaus oder in einem der Bürgerbüros stattfinden soll, müssen Sie die Location nicht separat bei einem Veranstalter reservieren.

    Vor der Anmeldung der Eheschließung ist es zwingend erforderlich, Ambientetermine über den o.g. Link anzufragen.

    Nachdem Sie einen Wunschtermin zur Eheschließung beim Standesamt reserviert haben, ist noch Folgendes zu erledigen:

    Zunächst muss die Eheschließung angemeldet werden.

    Die Anmeldung erfolgt an einem der Wohnorte der Verlobten. Hat keiner der Verlobten einen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Anmeldung direkt beim Eheschließungsstandesamt.

    Die Feststellung der Ehevoraussetzungen nach Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. So lange haben Sie Zeit, den Bund fürs Leben zu schließen.

    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim zuständigen Standesamt Wuppertal, wenn mindestens einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wuppertal gemeldet ist.

    Dies gilt auch, wenn die Ehe in einem anderen Standesamt innerhalb Deutschlands durchgeführt werden soll.

    Sofern beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit haben, kann die Anmeldung der Eheschließung schriftlich erfolgen.

    Um die Eheschließung schriftlich anmelden zu können, nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link, mit dem Sie zu dem richtigen Formular gelangen:

    Schriftliche Anmeldung der Eheschließung

    Bei der Anmeldung der Eheschließung sind noch einige rechtliche Informationen zu beachten. Diese können Sie unter Links und Downloads einsehen.

    Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. So können unnötige Rückfragen vermieden werden.

    Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, drucken Sie dieses bitte aus und reichen das von beiden Verlobten unterschriebene Exemplar beim

    Standesamt Wuppertal

    Johannes-Rau-Platz 1

    42275 Wuppertal,

    ein,

    oder schicken uns die schriftliche Anmeldung der Eheschließung einfach per Post zu.

    Bitte reichen Sie nachfolgenden Dokumente zusammen mit der schriftlichen Anmeldung der Eheschließung ein:

    · Kopien gültiger Ausweisdokumente

    · ggf. erweiterte Meldebescheinigungen von Eheschließenden, die nicht in Wuppertal gemeldet sind oder eine Auskunftssperre eingerichtet haben,

    · sofern bereits vorhanden begl. Abschriften aus dem Geburtenregister von Eheschließenden, die im Inland geboren sind

    · sofern bereits vorhanden begl. Abschriften aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk von Eheschließenden, die bereits einmal verheiratet waren.

    · Sofern einer der Verlobten im Ausland geboren wurde, die ausländische Geburtsurkunde mit einer Übersetzung, angefertigt von einem für deutsche Gerichte ermächtigten Übersetzer, sofern die Urkunde nicht auch in Deutsch verfasst ist

    · Sind eine oder mehrere Vorehen im Ausland geschlossen worden, die ausländischen Eheurkunden mit Übersetzungen, angefertigt von einem für deutsche Gerichte ermächtigten Übersetzer, sofern die Urkunden nicht auch in Deutsch verfasst sind.

    · In diesen Fällen zusätzlich den Nachweis der rechtskräftigen Scheidung oder den Tod des verstorbenen Ehegatten. mit Übersetzungen, angefertigt von einem für deutsche Gerichte ermächtigten Übersetzer, sofern die Urkunden nicht auch in Deutsch verfasst sind.

    In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen nötig sein. In diesem Fall nimmt das Standesamt mit Ihnen für das weitere Vorgehen Kontakt auf.

    Nachdem Ihre schriftliche Anmeldung bei uns eingegangen ist, wird diese geprüft. Dies kann unterschiedlich lange dauern, da von uns ggf. noch Urkunden bei anderen Standesämtern angefordert werden.

    Ist die Prüfung der Ehefähigkeit abgeschlossen, erhalten Sie von uns eine Rechnung über die bei Ihrer Eheschließung anfallenden Gebühren.

    Nach Eingang des Rechnungsbetrages, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung und eine schriftliche Terminbestätigung.

    Alternativ können Sie Ihre Eheschließung auch gerne persönlich bei uns anmelden.

    Hierzu können Sie zu unseren Öffnungszeiten persönlich im Standesamt erscheinen, um die Eheschließung anzumelden.

    Mo - Do 08:00 - 12:30 Uhr

    Do 14:00 - 17:30 Uhr

    Bringen Sie bitte hierzu alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Dokumente im Original mit. Welche Dokumente Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, können Sie im Bereich "Details" ersehen

    Anmeldung für Eheschließung für nicht deutsche Staatsangehörige

    Die schriftliche Anmeldung der Eheschließung ist momentan nur für Verlobte möglich, die beide deutsche Staatsangehörige sind.

    Welche Unterlagen bei internationaler Beteiligung nötig sind, ist von der Staatsangehörigkeit und den Lebensumständen abhängig. Pauschale Aufstellungen sind hier nicht möglich. Daher bitten wir Sie, zunächst das folgende Formular zu verwenden und eine Anfrage zu stellen:

    Anfrage Anmeldung der Eheschließung mit internationaler Beteiligung

    Die Anfrage wird elektronisch an das Standesamt übermittelt.

    Nach Bearbeitung Ihrer Anfrage wird Ihnen ein Beratungsbogen übermittelt, dem Sie entnehmen können, welche Dokumente Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen. Ebenso wird Ihnen mitgeteilt, wie das weitere Vorgehen ist und wie Sie einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung erhalten können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt 003.2

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Anmeldung der Eheschließung bei persönlicher Vorsprache mit deutscher Beteiligung (beide Verlobte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit).


    Da sich bei der Anmeldung der Eheschließung individuell vorzulegende Unterlagen ergeben können (z. B. Bescheinigung über eine Namensänderung, Anerkennung von deutschen oder ausländischen Scheidungsurteilen usw.) finden Sie hier nur die im Allgemeinen bei deutscher Beteiligung benötigten Unterlagen:

      • gültige Personalausweise, gültige Reisepässe oder gültige vorläufige Personalausweise

    und immer im Original:

      • aktuell ausgestellte beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Geburtenregister (beim deutschen Geburtsstandesamt erhältlich; wenn Sie in Wuppertal geboren sind, liegt dem Standesamt diese Unterlage bereits vor)

      • aktuell ausgestellte Geburtsurkunde mit Übersetzung eines von einem für deutsche Gerichte ermächtigten Übersetzers bei im Ausland Geborenen; (Übersetzungen nach ISO-Norm, entsprechende Übersetzer finden Sie unter www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de )

      • aktuell beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsregister der Vorehe, bzw. der aufgehobenen Lebenspartnerschaft (beim deutschen Heiratsstandesamt erhältlich; wenn Sie in Wuppertal geheiratet haben, liegt dem Standesamt diese Unterlage bereits vor)

      • bei Vorehen im Ausland: Heiratsurkunde(n) mit Übersetzung(en) von einem für deutsche Gerichte ermächtigten Übersetzer (Übersetzung nach ISO-Norm, ermächtigte Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de) und Scheidungsurteil wenn die Scheidung bei einem deutschen Gericht erfolgte
        -
        bei Scheidung im Ausland mit allen Unterlagen persönlich im Standesamt vorsprechen

      • Registrierschein und Vertriebenenausweis bei Spätaussiedlern, ggf. vorhandene Bescheinigungen über erfolgte Namensänderungen

      • für nicht in Wuppertal gemeldete Verlobte: erweiterte Meldebescheinigung, die nicht älter als 7 Tage sein darf, mit Angabe des Familienstandes

      • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

    Falls ein Verlobter bei der Anmeldung der Eheschließung verhindert ist, so kann der andere Verlobte ausschließlich mit der unter Download/Links hinterlegten Vollmacht (ausgefüllt und unterschrieben)und beiden gültigen Personalausweisen oder Reisepässen die Anmeldung vornehmen.


    Bei Rückfragen für Eheschließungen mit deutscher Beteiligung setzen Sie sich bitte mit den unter dem Punkt "Kontakt/ deutsche Beteiligung" aufgeführten Kolleginnen in Verbindung.

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §104 BGB
    • § 1310 BGB
    • § 1312 BGB
    • § 1896 ff. BGB
    • § 1903 BGB
    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
    • § 6 PStG
    • § 11 PStG
    • § 13 PStG
    • § 29 PStV
    • Art. 14.1 ff. PStGVwV

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die aktuelle Gebührenaufstellung des Standesamtes finden Sie unter dem Punkt: "Download/Links".

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Um die schönsten Momente Ihrer standesamtlichen Eheschließung auch im Bild festzuhalten, steht auf Wunsch beim Standesamt im Barmer Rathaus ein Fotograf zur Verfügung.

    Die Kontaktdaten - auch für eine Terminabsprache - können Sie beim Standesamt oder beim Bergischen ServiceCenter erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de