Schulen Anmeldetermine
Informieren Sie sich hier über die Grundschule.
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Für das Schuljahr 2025/26 zwischen dem 30. September und dem 31. Oktober 2024
Zwischen dem 30. September und dem 31. Oktober 2024 werden in den elf Hürther Grundschulen Anmeldungen für das Schuljahr 2025/26 angenommen.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, rechtzeitig einen Termin mit der Grundschule zu vereinbaren. An diesem Termin können sie in der Grundschule mit ihrem Kind unter Vorlage des Familienstammbuches, des Impfpasses sowie der Bildungsdokumentation der besuchten Kindertagesstätte vorsprechen. Mehrfachanmeldungen sind nicht zulässig.
Eine Übersicht aller Anmeldetermine an Hürther Grundschulen steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden werden, am 1. August 2025.
Kinder, die nach dem 30. September 2025 dieses Alter erreichen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in der Schule aufgenommen werden. Die Schulleitung entscheidet in solchen Fällen, ob die erforderliche Reife vorhanden ist. Für diese Kinder beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung.
Der Termin für die amtsärztliche Untersuchung wird den Erziehungsberechtigten durch die Grundschule mitgeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Nachweis Masern-Impfung
Formulare
Hinweise für Hürth
Voraussetzungen
- Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
- Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
Verfahrensablauf
Hinweise für Hürth
Fristen
Hinweise für Hürth
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hürth
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
- Anmeldung Grundschule
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, mit ihrem Kind unter Vorlage des Familienstammbuches oder einer Geburtsurkunde sowie des Untersuchungsheftes des Kindes in der gewünschten Grundschule vorzusprechen. - Anmeldung weiterführende Schule
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, sich im betreffenden Schulsekretariat zu melden und das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde, das letzte Schulzeugnis (Halbjahreszeugnis) des Kindes sowie den Anmeldeschein zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule mitzubringen. Der Anmeldeschein wird - wie das Halbjahreszeugnis - durch die Grundschule des Kindes ausgehändigt.
Weitere Informationen
Hinweise für Hürth
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 02.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Hürth