Elternbeiträge für die OGS
Hinweise für Delbrück
Die Stadt Delbrück berät Sie gerne im Bereich der Elternbeiträge.
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Die Stadt Delbrück berät Sie gerne im Bereich der Elternbeiträge.
Sie erhalten Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen vom Jobcenter)?
In diesem Fall können die Elternbeiträge übernommen werden. Der Kreis Paderborn ist für die Prüfung und Kostenübernahme zuständig (Kontaktdaten finden Sie über untenstehenden Link). Folgende Dokumente müssen Sie beim Kreis Paderborn einreichen:
Antrag der Kostenübernahme für die Elternbeiträge der OGS / Randstundenbetreuung (laden Sie sich den Antrag hier herunter, füllen Sie diesen aus und unterschreiben Sie ihn)
den aktuellen Elternbeitragsbescheid der Stadt Delbrück
den aktuellen Leistungsbescheid (z.B. Wohngeldbescheid, Kinderzuschlagsbescheid, Bescheid vom Jobcenter)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Elternbeiträge berechnen sich auf Basis der Elternbeitragssatzung der Stadt Delbrück (siehe Dokument unter "Downloads").
Hinweise (Besonderheiten)
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Legen Sie bitte der Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen (als Download verfügbar) das Einkommen des Vorjahres zugrunde. Wenn Ihr aktuelles Einkommen voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist, geben Sie das zu erwartende Jahreseinkommen an.
Änderungen der Einkommens- und Familienverhältnisse müssen Sie unverzüglich mitteilen und nachweisen.
Die Verbindliche Erklärung muss von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden und dem zuständigen Sachbearbeiter im Original zugehen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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