Elternbeitrag Übernahme

    Elternbeiträge für die OGS

    Hinweise für Delbrück

    Die Stadt Delbrück berät Sie gerne im Bereich der Elternbeiträge.

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Die Stadt Delbrück berät Sie gerne im Bereich der Elternbeiträge.

    Sie erhalten Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen vom Jobcenter)?

    In diesem Fall können die Elternbeiträge übernommen werden. Der Kreis Paderborn ist für die Prüfung und Kostenübernahme zuständig (Kontaktdaten finden Sie über untenstehenden Link). Folgende Dokumente müssen Sie beim Kreis Paderborn einreichen:

    1. Antrag der Kostenübernahme für die Elternbeiträge der OGS / Randstundenbetreuung (laden Sie sich den Antrag hier herunter, füllen Sie diesen aus und unterschreiben Sie ihn)

    2. den aktuellen Elternbeitragsbescheid der Stadt Delbrück

    3. den aktuellen Leistungsbescheid (z.B. Wohngeldbescheid, Kinderzuschlagsbescheid, Bescheid vom Jobcenter)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kinder / Jugend / Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Delbrück

    Formulare

    Hinweise für Delbrück

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Die Elternbeiträge berechnen sich auf Basis der Elternbeitragssatzung der Stadt Delbrück (siehe Dokument unter "Downloads").

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Legen Sie bitte der Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen (als Download verfügbar) das Einkommen des Vorjahres zugrunde. Wenn Ihr aktuelles Einkommen voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist, geben Sie das zu erwartende Jahreseinkommen an.

    Änderungen der Einkommens- und Familienverhältnisse müssen Sie unverzüglich mitteilen und nachweisen.

    Die Verbindliche Erklärung muss von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden und dem zuständigen Sachbearbeiter im Original zugehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Delbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de