Elternbeitrag Übernahme

    Kindertageseinrichtungen - Elternbeiträge

    Hinweise für Verl

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung in der Stadt Verl besucht, werden Sie in Form des Elternbeitrages an den jeweiligen Kosten beteiligt. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von Ihrem Einkommen sowie dem wöchentlichen Betreuungsumfang Ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung.

    Werden zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege betreut, so ist nur der höhere der beiden errechneten Beiträge zu leisten.


    Familienpassinhaberinnen und -inhaber erhalten bis einschließlich Stufe 4 der unten angefügten Elternbeitragstabelle eine Ermäßigung von 50 Prozent. Der gültige Familienpass muss vorgelegt oder als Kopie den Einkommensunterlagen beigefügt werden.

    Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sind dem Fachbereich Jugend der Stadt Verl bitte unverzüglich mitzuteilen.

    Die Elternbeiträge werden für ein Kindergartenjahr als Monatsbeitrag festgesetzt. Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Der Monatsbeitrag ist unabhängig von Schließungszeiten oder einer verspäteten Aufnahme durch die Eingewöhnung für den gesamten Zeitraum zu zahlen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de