Vorgesehen zum Löschen - Erdaufschluss Erlaubnis für Brunnen

    Vorgesehen zum Löschen - Erdaufschluss Erlaubnis für Brunnen

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Eine Ausnahme ist der Brunnen im Garten. Sofern sich der Garten direkt am Haus befindet, und nur von einem Haushalt genutzt wird, ist der Brunnen erlaubnisfrei. Auch bei diesem Brunnen ist der Grundwasserschutz zu gewährleisten. Falls Sie einen solchen Brunnen errichten, oder bereits betreiben, können Sie diesen freiwillig bei der Unteren Wasserbehörde anzeigen. Er wird dann in das Brunnenkataster aufgenommen und Sie werden über eventuelle schädliche Veränderungen des Grundwasser informiert. Hierzu werden nur die Tiefe des Brunnens, der Standort und die Kontaktadresse des Eigentümers benötigt. 
    Im Hinblick auf teilweise hohe Mineralkonzentration im Grundwasser und auch auf die vorhandenen Altlastenstandorte im Gebiet der Stadt Essen, ist es oftmals sinnvoller Regenwasser zu sammeln und zur Bewässerung zu nutzen.
    Brunnen zur Trinkwasserversorgung
    Sofern auf dem eigenen Grundstück ein Brunnen betrieben wird, der zur Trinkwasserversorgung dient, muss dieser dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Entsprechend der Trinkwasserverordnung sind an Wasser, das zur Trinkwasserversorgung genutzt werden soll, erhöhte Anforderungen an die Reinheit zu stellen. Um sowohl die Eignung des Wassers als auch die technische Eignung des Brunnens prüfen zu können, sind solche Anlagen vier Wochen vor der Errichtung dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Natorpstr. 27

    45139 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59001

    Fax: +49 201 88-59009

    E-Mail: umweltamt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de