Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Bestehens auf Antrag

    Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

    Sie können die verbindliche Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Welche Anlagen sind genehmigungspflichtig?

    Zu den genehmigungspflichtigen Anlagen zählen Stege, Brücken, Verrohrungen, Überfahrten, Versorgungsleitungen sowie Gebäude, aber auch Zäune, Baum- und Strauchanpflanzungen. 

    Was ist bei der Planung zu berücksichtigen?

    Brücken und Durchlässe müssen so bemessen werden, dass der Durchfluss des Wassers ausreichend gesichert ist. Die Bemessungsabflüsse können Sie beim Kreis Soest beziehungsweise bei der Bezirksregierung Arnsberg erfragen. Die überbaute Gewässerstrecke ist so kurz wie möglich zu halten. Damit sich innerhalb des Bauwerks eine Gewässersohle aus natürlichem Bodensatz bilden kann, ist die Sohle 20 Zentimeter tiefer als das bestehende Bachbett zu legen.

    Ver- und Entsorgungsleitungen müssen in einem ausreichenden Abstand (in der Regel mindestens drei Meter) vom Gewässer verlegt werden. Gewässerunterkreuzungen sind in ausreichender Tiefe (in der Regel mindestens 1,5 Meter unter der Gewässersohle) durchzuführen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungs-, Gewerbe- und Personenstandsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wasserwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

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    Deutsch

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    Wasserwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Antragsformblatt
    • Erläuterungsbericht (soweit im Formblatt nicht bereits ausreichend ausgeführt)
    • Übersichtsplan (z.B. Messtischblatt M.: 1:25.000) mit Kennzeichnung der Lage
    • Katasteramtlicher Lageplan (M.:1:500 o. ä) mit Eintragung der in Anspruch genommenen Grundstücke und Gewässer sowie der Anlagen. Bei Grundstücken sind die genauen Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flurstück) einzutragen
    • Einverständniserklärung des Eigentümers und ggfls. der Betroffenen
    • Längs- und/oder Querschnittszeichnungen des Gewässers, ergänzend ggfls. Fotos
    • Hydraulischer Nachweis (bei Brücken, Durchlässen und zu erwartenden Beeinträchtigungen des Gewässers)
    • Prüfstatik für Bauwerke, falls keine Typenprüfung (z.B. Rohre nach DIN……) vorliegt
    • Baukostenaufstellung

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder vermuten dies zumindest (zum Beispiel weil Sie deutsche Vorfahren haben).
    • Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist (beispielsweise deshalb, weil eine deutsche öffentliche Stelle Zweifel an Ihrer deutschen Staatangehörigkeit hat und die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises ausdrücklich verlangt).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • § 22 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)

    Verfahrensablauf

    • Die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
    • Bei Bedarf kann eine persönliche Beratung in der Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich sein.
    • Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
    • Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun.
    • Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend sofort zurück.

    Fristen

    Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • In der Regel wird über Ihren Antrag innerhalb von sieben Wochen entschieden.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • Berechnungsgrundlage ist der gestaffelte Baukostenwert. Handelt es sich bei der Anlage um ein Wohn- oder Bürohaus, sind statt der Baukosten die Rohbaukosten in Ansatz zu bringen. Die Mindestgebühr beträgt 200 Euro.
    • Zahlungsart: Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Staatsangehörigkeitsausweise werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei deutschen oder ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist (zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption). Ist das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft, wird Feststellungsanträgen grundsätzlich nicht entsprochen.
    • Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
    • In aller Regel benötigen Sie keinen Staatsangehörigkeitsausweis, um nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es genügt dazu grundsätzlich, dass sie einen gültigen deutschen Pass oder einen gültigen deutschen Personalausweis vorlegen. Einen Staatsangehörigkeitsausweis sollten Sie deshalb nur beantragen, wenn Sie dazu von einer amtlichen Stelle in Textform aufgefordert wurden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de