Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung

    Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeperson beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten

    Beschreibung

    Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können eine hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Dies gilt auch für die Bereitschafts-/ Übergangs- und Wochenpflege. . Aufgrund der in der Sozialgesetzgebung (SGB VIII) unbestimmten Begriffsbestimmung „angemessene Alterssicherung“ wird die Festlegung der Höhe der zu zahlenden Beträge den jeweiligen Bundesländern überlassen. Aus diesem Grund kann je nach Landesrecht der Zuschuss in der Höhe variieren.

    Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegepersonenpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegepersonen im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegepersonen in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegepersonen, wer von Ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.

    Ansprechpartner

    Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-4420

    E-Mail: b.piltmann@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

    Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes  Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de