Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Ein Ersatzführerschein kann bei Verlust/Diebstahl ausgestellt werden.
Anmerkung:
Falls der Führerschein nicht vom Kreis Steinfurt ausgestellt wurde, muss der Führerscheininhaber eine "Karteikartenabschrift" der ausstellenden Behörde vorlegen!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05454 911-130
Fax: 05454 911-107
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hörstel
- evtl. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- Erklärung der Fahrschule für Antragsteller, deren Führerschein nicht in einem EU-/EWR-Staat oder in einem der Staaten gem. Anlage 11 zu § 31 FeV ausgestellt wurde
Formulare
Hinweise für Hörstel
Voraussetzungen
Hinweise für Hörstel
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hörstel
Verfahrensablauf
Hinweise für Hörstel
Fristen
Hinweise für Hörstel
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hörstel
Kosten
Hinweise für Hörstel
37,50 Euro zzgl. 5,10 Euro ohne Probezeit
38,30 Euro zzgl. 5,10 Euro mit Probezeit
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hörstel
Weitere Informationen
Hinweise für Hörstel
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022
Stichwörter
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