Führerschein Ersatz (Verlust/Diebstahl/Namensänderung/Sehhilfe o. Ä.)
Hinweise für Borken
Ausstellung eines neuen Führerscheines z. B. wegen Diebstahl, Verlust, Namensänderung oder Änderung der Auflagen (bspw. Sehhilfe).
Beschreibung
Hinweise für Borken
Die Ausstellung eines neuen Führerscheines, z. B. wegen Diebstahl, Verlust, Namensänderung oder Änderung der Auflagen (bspw. Sehhilfe), können Sie wahlweise als Antrag per Post an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen.
Bei Verlust oder Diebstahl muss zwingend ein gültiger Ausweis vorliegen. Sollte dieser ebenfalls abhandengekommen sein, können Sie sich mit einem vorläufigen Ausweis oder Ihrem gültigen Reisepass ausweisen.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
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gültiger Ausweis als Kopie (z. B. Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
aktuelles (max. 1 Jahr altes) biometrisches Passfoto
eidesst. Versicherung bei Verlust (sh. Antrag)
Sehhilfe ein-/austragen;
original Sehtest wenn nur für Klassen AM, A u. B/BE
originale augenärzt. Bescheinigung wenn LKW Klassen
Formulare
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Sie erhalten nach Bearbeitung des Antrags einen Gebührenbescheid durch die Führerscheinstelle. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen.
Kosten
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Gebühr Verlust (Bezahlung durch Gebührenbescheid):
13,30 € - 52,70 €
26,80 € Express-Bearbeitung (muss auf erster Seite deutlich vermerkt sein)
Gebühr sonstige Änderungen (Name, Sehhilfe, o. Ä.)
25,30 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Verlust-Anträge
Sollten Sie in dringenden Fällen einen vorläufigen Führerschein (nur in Deutschland 3 Monate lang gültig) benötigen, können Sie gerne beim Kreis Borken einen Termin vereinbaren.
Namensänderungen
Sinnvoll ist es den Antrag erst dann zu stellen, wenn das geänderte Ausweisdokument vorliegt. Sollte dies noch nicht der Fall sein, ist auch der aktuelle Ausweis mit altem Namen i. V. m. Urkunde des Standesamtes ausreichend.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022