Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Führerschein Ersatz (Verlust/Diebstahl/Namensänderung/Sehhilfe o. Ä.)

    Hinweise für Borken

    Ausstellung eines neuen Führerscheines z. B. wegen Diebstahl, Verlust, Namensänderung oder Änderung der Auflagen (bspw. Sehhilfe).

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Die Ausstellung eines neuen Führerscheines, z. B. wegen Diebstahl, Verlust, Namensänderung oder Änderung der Auflagen (bspw. Sehhilfe), können Sie wahlweise als Antrag per Post  an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen.

    Bei Verlust oder Diebstahl muss zwingend ein gültiger Ausweis vorliegen. Sollte dieser ebenfalls abhandengekommen sein, können Sie sich mit einem vorläufigen Ausweis oder Ihrem gültigen Reisepass ausweisen.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340

    E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • gültiger Ausweis als Kopie (z. B. Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)

    • aktuelles (max. 1 Jahr altes) biometrisches Passfoto

    • eidesst. Versicherung bei Verlust (sh. Antrag)

    • Sehhilfe ein-/austragen;

      • original Sehtest wenn nur für Klassen AM, A u. B/BE

      • originale augenärzt. Bescheinigung wenn LKW Klassen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Sie erhalten nach Bearbeitung des Antrags einen Gebührenbescheid durch die Führerscheinstelle. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Gebühr Verlust (Bezahlung durch Gebührenbescheid): 

    • 13,30 € - 52,70 €

    • 26,80 € Express-Bearbeitung (muss auf erster Seite deutlich vermerkt sein)

    Gebühr sonstige Änderungen (Name, Sehhilfe, o. Ä.)

    • 25,30 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Verlust-Anträge

    Sollten Sie in dringenden Fällen einen vorläufigen Führerschein (nur in Deutschland 3 Monate lang gültig) benötigen, können Sie gerne beim Kreis Borken einen Termin vereinbaren.

    Namensänderungen

    Sinnvoll ist es den Antrag erst dann zu stellen, wenn das geänderte Ausweisdokument vorliegt. Sollte dies noch nicht der Fall sein, ist auch der aktuelle Ausweis mit altem Namen i. V. m. Urkunde des Standesamtes ausreichend.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de