Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt. Sie müssen den Verlust oder Diebstahl unverzüglich anzeigen und die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen.

    Bevor Sie im Kreis Viersen den Ersatzführerschein beantragen können, muss die Behörde, die den gestohlenen/verlorenen Führerschein ausgestellt hat, Ihre Führerscheindaten in Form eines Auszuges aus der Führerscheindatei (Karteikartenabschrift) an die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Viersen schicken oder faxen (Fax: 02162/39 28 18 77).

    Bitte rufen Sie dazu bei der auswärtigen Behörde an und bitten dort um Übersendung eines Auszuges an die Fahrerlaubnisbehörde Viersen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32/5 Führerscheine/Fahrschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
    • ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
    • wenn der letzte Führerschein nicht im Kreis Viersen ausgestellt wurde: Auszug aus der Führerscheindatei der Behörde, die den gestohlenen/verlorenen Führerschein ausgestellt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und liegen zwischen 33,60 € und 46,50 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    • Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
    • Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann Ihnen sofort eine Ersatzbescheinigung ausgehändigt werden, die aber nur innerhalb Deutschlands gültig ist.
    • Der neue Führerschein kann nach ca. 3 bis 4 Wochen je nach Vereinbarung zugeschickt oder abgeholt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de