Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt. Sie müssen den Verlust oder Diebstahl unverzüglich anzeigen und die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen.
Bevor Sie im Kreis Viersen den Ersatzführerschein beantragen können, muss die Behörde, die den gestohlenen/verlorenen Führerschein ausgestellt hat, Ihre Führerscheindaten in Form eines Auszuges aus der Führerscheindatei (Karteikartenabschrift) an die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Viersen schicken oder faxen (Fax: 02162/39 28 18 77).
Bitte rufen Sie dazu bei der auswärtigen Behörde an und bitten dort um Übersendung eines Auszuges an die Fahrerlaubnisbehörde Viersen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Viersen
Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- wenn der letzte Führerschein nicht im Kreis Viersen ausgestellt wurde: Auszug aus der Führerscheindatei der Behörde, die den gestohlenen/verlorenen Führerschein ausgestellt hat
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
Hinweise für Viersen
Fristen
Hinweise für Viersen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Viersen
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und liegen zwischen 33,60 € und 46,50 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
- Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann Ihnen sofort eine Ersatzbescheinigung ausgehändigt werden, die aber nur innerhalb Deutschlands gültig ist.
- Der neue Führerschein kann nach ca. 3 bis 4 Wochen je nach Vereinbarung zugeschickt oder abgeholt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Viersen