Ersatzführerschein bei Diebstahl, Namens-, Auflagenänderung oder Beschädigung
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Bei einer Namensänderung muss ein neuer Führerschein nur dann neu beantragt werden, wenn der Name nicht mehr aus dem Ausweis ersichtlich ist.
Möchten Sie zum Beispiel nach einer Korrektur am Auge, ihre Brille aus dem Führerschein austragen lassen, so müssen Sie ein augenärztliches Gutachten vorlegen, welches bestätigt, dass eine Brille beim Führen eines Kraftfahrzeuges nun nicht mehr nötig ist.
Ist Ihr Kartenführerschein kaputt, kann Ihnen auf Wunsch und unter Vorlage des alten Kartenführerscheines ein neuer Führerschein bestellt werden.
Der neue Kartenführerschein wird Ihnen an die angegebene Anschrift direkt von der Bundesdruckerei übersandt. Für die Zeit bis zur Aushändigung des Kartenführerscheines kann Ihnen auf Wunsch eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden, die anstelle des Führerscheines mitzuführen ist.
Hier geht es zur online Beantragung eines neuen Führerscheins bei Namensänderung oder Beschädigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-9006
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
- Personalausweis bzw. vorläufiger Personalausweis oder Reisepass im Original
- Heiratsurkunde (bei Heirat), wenn noch kein aktueller Ausweis vorhanden ist
- 1 aktuelles Lichtbild im Format 35 x 45 mm (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter
- bei Löschung der Auflage 01.06 (Sehhilfe):
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monat)
- alter Führerschein im Original. Handelt es sich noch um einen alten grauen oder rosa Führerschein und wurde dieser nicht in Wuppertal ausgestellt und ist nicht eindeutig lesbar, so benötigen wir eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde. Viele Verwaltungen bieten mittlerweile für die Beantragung einer solchen Abschrift ein Online-Formular auf ihrer Homepage an. Die Karteikartenabschrift kann von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde direkt an folgende E-Mail-
fuehrerscheinstelle@stadt.wuppertal.de
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Nach Antragsbearbeitung wird der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt und per Post an Sie nach Hause versandt. Dies dauert ca. 3 bis 4 Wochen.
Kosten
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- 30,20€ bei Namensänderung
- 33,50€ bei Auflagenänderung
- 46,30€ bei Diebstahl
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022
Stichwörter
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