Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs 1 i.V.m. §§ 16a ff. AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de