Schengen - Visum Verlängerung
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
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Das Schengen-Visum (Kategorie C) ermöglicht den Aufenthalt in Schengen Staaten zu Besuchszwecken, Geschäftsreisen oder touristischem Aufenthalt. Grundsätzlich ist die Verlängerung eines Schengen-Visums nicht möglich. (siehe hierzu auch Art. 11 des Schengener Durchführungsübereinkommens/ SDÜ vom 14.06.1985; ABL EG 2000 Nr. L 239/19-BGBl. II 1013-1085).
Eine Ausnahme kommt nur bei einem der folgenden Gründe in Betracht:
- höhere Gewalt,
- humanitäre Gründe oder
- schwerwiegende persönliche Gründe.
Die Inhaberin oder der Inhaber des Visums muss unter Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen, dass er oder sie aus einem der vorgenannten Gründe gehindert ist, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Schengen-Visums aus Deutschland auszureisen.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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30,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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