Vormundschaft Anordnung der Pflegeeltern

    Vormundschaft Anordnung der Pflegeeltern

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Es gibt aber auch weiterhin Kinder, die niemanden in ihrem persönlichen Umfeld Über eine Begleitung durch einen ehrenamtlichen Vormund freuen sich besonders die Kinder, die niemanden in ihrem persönlichen Umfeld haben, der sie besucht und der von außen Anteil an ihrem Weg nimmt. Ehrenamtliche Vormund*innen sind oft in der Lage mehr Zeit mit dem Kind zu verbringen und ihnen, auch nach dem 18. Geburtstag, zur Seite zu stehen.

    Sind es bisher vor allem Kinder und Jugendliche in Heimen oder Pflegefamilien, die keine familiäre Anbindung mehr haben, sind in den letzten Jahren zahlreiche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dem Kreis zugewiesen worden, die ebenfalls eine*n Vormund*in brauchen, die /der sich neben einem passenden Angebot der Jugendhilfe, um sie kümmert."

    Ein ehrenamtliche/r Vormundin sollte ein Kind möglichst über Jahre begleiten und muss neben dem Engagement für Kinder auch die Fähigkeit haben, die oftmals zunächst unbekannte Lebenssituation der anvertrauten Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien zu respektieren. "Ein Einzelvormund ist eine vertraute Person; die nur für das Kind oder den Jugendlichen zuständig ist und ihnen das Gefühl vermitteln kann: Ich mag dich und setze mich gerne für dich ein, einfach so…".

    Vormundschaften werden gerichtlich angeordnet, für ihre Tätigkeit können die ehrenamtlichen Vormünder eine pauschale Aufwandsentschädigung beantragen. Des Weiteren werden sie in ihrer Arbeit durch die Amtsvormundinnen Frau Claudia Simons und Frau Petra Zehren beraten, unterstützt und begleitet. Zudem finden mehrmals jährlich Treffen zum Austausch mit anderen ehrenamtlich tätigen Vormund*innen statt.

    Sollten Sie Interesse haben, sich als ehrenamtliche Vormund*in schulen zu lassen, melden Sie sich gerne für weitere Informationen bei den u.a. Ansprechpartnerinnen.

    Auch Berufsvormund*innen werden weiter gesucht.

    Vormund*innen haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das örtlich zuständige Jugendamt. Es finden regelmäßige Kooperationstreffen sowie Schulungen statt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltung und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de