vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Zum Schutz eines durchgrünten Stadtbildes und zur Erhaltung der Lebensqualität in der Stadt sowie aus klimatischen und stadtökologischen Gründen wird der Bestand an Bäumen in der Stadt Schwerte durch eine Baumschutzsatzung geschützt.

    Die Stadt Schwerte hat sich mit dem Schwerter Umweltkonzept vorrangig folgende Ziele gesetzt:

    • Baumalleen und straßenbegleitende Baumreihen zu erhalten, zu ergänzen und neu anzulegen.
    • jährlich ist mindestens einen weiteren »Straßenbaumkilometer« anzupflanzen.

    Bäume sind ein Stück Natur. Bäume gehören nicht nur in den Wald und in Grünanlagen, sondern haben gerade in bebauten Bereichen für uns Menschen vielfältige und lebensnotwendige Funktionen.

    Positive Wirkungen sind z.B.:

    • Bäume produzieren Sauerstoff und binden das klimaschädliche CO2
    • Bäume binden Staub und Abgase
    • Bäume verbessern das Stadtklima
    • Bäume gliedern das Stadtbild
    • Bäume lassen den Wechsel der Jahreszeiten miterleben
    • Bäume tragen zur Biotopvernetzung bei
    • Bäume sind einfach schön

    Jedoch kann es auch vorkommen, dass durch kranke Bäume Gefahren für Menschen ausgehen oder materielle Schäden entstehen, oder dass ein Baum die Bewohnerinnen und Bewohner durch Verschattung der Wohnräume unzumutbar beeinträchtigt. Für diese und weitere in der Baumschutzsatzung aufgeführte Gründe können Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der Baumschutzsatzung bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Je nach Einzelfall wird anschließend entschieden, ob eine Baumfällung notwendig oder ein Rückschnitt der Baumkrone ausreichend ist. Bei einer Fällgenehmigung müssen laut Baumschutzsatzung Ersatzpflanzungen oder Ausgleichspflanzungen vorgenommen und angezeigt werden. Weitere Informationen zum Thema Ersatzpflanzung finden sie unter "Ersatzpflanzung gemäß Baumschutzsatzung (Anzeige)".

    Geschützt sind laut Baumschutzsatzung folgende Bäume, sofern ihr Stammumfang mindestens 80 cm Umfang, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden, beträgt (Weitere Bestimmungen in der Satzung unter § 3):

    • Laubbäume,
    • Eiben,
    • Walnussbäume
    • Esskastanien
    • und in Bebauungsplänen festgesetzte Bäume

    Auch im sogenannten Außenbereich (z.B. Landwirtschaftliche Flächen, Wald) gelten Schutzbestimmungen zum Erhalt von Bäumen. Hier greifen die Regelungen des Landschaftsgesetzes mit den Festlegungen des Landschaftsplanes Schwerte, des Forstgesetzes und die Naturdenkmalverordnung des Kreises Unna.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtbildpflege und sonstige Leistungen des BBH

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstr. 67

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltung Baubetriebshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstr. 67

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de