vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Das Fällen eines Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt und bedarf dementsprechend einer oder unter Umständen auch mehrerer Genehmigungen. Im öffentlichen und privaten Außenbereich kann die Fällung eines Baumes einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen - die Fällung von Bäumen unterliegt dem allgemeinen Artenschutz und bedarf einer Genehmigung der Naturschutzbehörde. In manchen Städten oder Gemeinden unterliegen Bäume außerdem einer Baumschutzsatzung, welche eine separate Genehmigung der zuständigen Behörde erfordert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Formulare
Hinweise für Waldbröl
Voraussetzungen
Hinweise für Waldbröl
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
Hinweise für Waldbröl
Fristen
Hinweise für Waldbröl
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Waldbröl
Kosten
Hinweise für Waldbröl
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Waldbröl
Weitere Informationen
Hinweise für Waldbröl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen