vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Die Stadt Eschweiler verfolgt bereits seit Anfang der achtziger Jahre das Ziel, den Baumbestand im Stadtgebiet besonders zu schützen, denn Bäume gehören nicht nur in den Wald, sondern auch in die Stadt. Bäume beleben und gliedern das Orts- und Landschaftsbild, sie sind Lebensraum für viele Tierarten und schaffen Zonen der Ruhe und Erholung. Sie produzieren Sauerstoff, verbrauchen Kohlendioxid, filtern den Staub aus der Luft, bieten im Sommer Schatten und tragen so erheblich zur Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse bei. Dies sind nur einige der von Bäumen ausgehenden positiven Wirkungen. Daher gilt es, insbesondere die älteren Bäume zu schützen und für nachfolgende Generationen zu erhalten.

    Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Eschweiler (Baumschutzsatzung) erlassen. Danach stehen alle Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm und alle Nadelbäume ab einem Stammumfang von 100 cm - jeweils gemessen in 100 cm über dem Erdboden - unter Schutz und dürfen ohne Genehmigung weder gefällt noch durch Rückschnitt in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden. Nicht geschützt sind Obstbäume mit Ausnahme von Walnuss- und Esskastanienbäumen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Freiraum und Grünordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hovermühle 14

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Antrag auf Ausnahme/Befreiung für die Beseitigung geschützter Bäume. Der Antrag steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eschweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eschweiler

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Beantragung, Verfahren

    Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de