vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Eschweiler (Baumschutzsatzung) erlassen. Danach stehen alle Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm und alle Nadelbäume ab einem Stammumfang von 100 cm - jeweils gemessen in 100 cm über dem Erdboden - unter Schutz und dürfen ohne Genehmigung weder gefällt noch durch Rückschnitt in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden. Nicht geschützt sind Obstbäume mit Ausnahme von Walnuss- und Esskastanienbäumen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
Antrag auf Ausnahme/Befreiung für die Beseitigung geschützter Bäume. Der Antrag steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
Formulare
Hinweise für Eschweiler
Voraussetzungen
Hinweise für Eschweiler
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eschweiler
Verfahrensablauf
Hinweise für Eschweiler
Fristen
Hinweise für Eschweiler
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eschweiler
Kosten
Hinweise für Eschweiler
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eschweiler
Weitere Informationen
Hinweise für Eschweiler
Beantragung, Verfahren
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Eschweiler