Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

    Hinweise für Waldfeucht

    Beschreibung

    Hinweise für Waldfeucht

    Reisepässe dienen als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht und werden deutschen Staatsangehörigen auf Antrag ausgestellt.

    Bitte informieren Sie sich vorab über die jeweiligen Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt

    Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Reisepass ausgestellt. 
    Die Beantragung muss persönlich durch den Passbewerber oder durch die Passbewerberin erfolgen. 
    Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt zehn Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie sechs Jahre.

    Antragstellung für Personen unter 18 Jahre 
    Den Antrag für den Reisepass müssen die Sorgeberechtigten stellen. Dennoch ist auch hier die persönliche Vorsprache des minderjährigen Kindes zwingend erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine entsprechende Zustimmungserklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

    Bei der Abholung des Passes können Sie sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Die Abholung für Personen unter 18 Jahre erfolgt durch den Sorgeberechtigten.

    Reisepass (Expresslieferung) 
    In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen oben beschriebenen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Bei Beantragung vor 11 Uhr kann der Reisepass schon nach drei bis vier Werktagen abgeholt werden (Eine verbindliche Zusage durch die Gemeinde Waldfeucht für die rechtzeitige Herstellung durch die Bundesdruckerei kann nicht gegeben werden).

    Vorläufiger Reisepass 
    Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt nur 1 Jahr. 
    Zusätzlich zu den oben angegebenen Unterlagen wird bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ein Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets) benötigt. Bitte beachten Sie vor der Beantragung dringend die Einreisebestimmungen  des Zielstaates, da der vorläufige Reisepass als Dokument zum Grenzübertritt nicht von allen Ländern (z.B. USA) anerkannt wird.

    Weitere Besonderheiten bei Reisepässen 
    48-Seiten-Pass
     für Geschäftsleute und Vielreisende

    Zweitpass für Geschäftsleute und Vielreisende, soweit eine schriftliche Erklärung über die Notwendigkeit der Ausstellung eines Zweitpasses seitens des Arbeitgebers vorgelegt wird oder die Notwendigkeit der Ausstellung eines Zweitpasses auf andere Weise glaubhaft gemacht wird. Die Gültigkeitsdauer eines Zweitpasses beträgt immer maximal 6 Jahre.

    Benötigte Unterlagen

    • Bisheriger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
    • Personalausweis
    • bei erstmaliger Antragstellung in Waldfeucht das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde, bei Eheschließung das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel

    zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:

    • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
    • den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldfeucht

    Formulare

    Hinweise für Waldfeucht

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldfeucht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Waldfeucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de