Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff
Hinweise für Werl
Beschreibung
Hinweise für Werl
Sie haben einen Sterbefall in der Familie?
Die Beurkundung erfolgt durch den Standesbeamten am Sterbeort.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Bestatter Ihrer Wahl, der Ihnen die Formalitäten abnimmt oder fragen Sie bei einem Sterbefall in der Familie Ihre Standesbeamtin/Ihren Standesbeamten, welche Unterlagen Sie zur Beurkundung benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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3 gebührenfreie Sterbeurkunden zweckgebunden für Krankenkasse, Rente und Kirche
Darüber hinaus Kosten für die Sterbeurkunden 12 Euro, jede weitere die Hälfte.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020