Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff
Hinweise für Schmallenberg
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Die Sterbeurkunde ist eine Personenstandsurkunde; sie enthält den wesentlichen Inhalt des Sterbeeintrages/Sterberegisters. Fordern Sie die Urkunde direkt online im Bürger-Service-Portal unter Urkundenanforderungen an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Voraussetzungen
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- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Personenstandsgesetz (PStG) Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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10,00 € 5,00 € für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Fordern Sie die Urkunde direkt online im Bürger-Service-Portal unter Urkundenanforderungen an.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020