Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff
Hinweise für Odenthal
Beschreibung
Hinweise für Odenthal
Der Sterbefall eines Menschen wird am Ort des Geschehens beurkundet. Die Anzeige des Sterbefalls übernimmt oftmals ein Bestatter.
Der Tod ist dem zuständigen Standesamt innerhalb von drei auf den Tod folgenden Werktagen anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Bei ausländischen Urkunden sollte die Urkunde international oder mit Übersetzung eines vom Oberlandesgericht anerkannten Übersetzers sein.
bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunde
Pass, Personalausweis
Genauere Informationen erfragen Sie bitte im Standesamt.
Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Odenthal
§§ 28 ff PStG
Verfahrensablauf
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Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Odenthal
Urkunde 10 €
ab der zweiten Urkunde je weitere Urkunde 5 €
Urkunden für Rente/Krankenkasse sind gebührenfrei. Es werden max. 4 gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Sterbefallanzeige
- Anzeige Sterbefall
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020