Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalls ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt mit der Sterbefallanzeige die notwendigen Unterlagen vor:
- Todesbescheinigung (wird von einem Arzt ausgestellt)
- Personalausweis des Verstorbenen
- Nachweis über den Wohnsitz des Verstorbenen
- Personalausweis des Anzeigenden
War der Verstorbene verheiratet:
- Stammbuch seiner Ehe, oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
War der Verstorbene geschieden:
- Zusätzlich zur der vorgenannten Urkunde das rechtskräftige Scheidungsurteil, falls die Scheidung aus der Urkunde nicht zu ersehen ist
War der Verstorbene verwitwet:
- Stammbuch der Ehe und Sterbeurkunde des anderen Parnters, wenn nicht im Stammbuch eingetragen
War der Verstorbene ledig:
- Geburtsurkunde; evtl. Stammbuch der Eltern
Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die erste Urkunde 14,00 EUR, für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7,00 EUR. Gebührenfreie Urkunden werden für Sozialversicherungszwecke und die Bestattung ausgestellt.
Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
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