Jugendjagdschein

    Jugendjagdschein

    Hinweise für Lippe

    Sie wollen die Jagd ausüben? Dafür brauchen Sie einen Jagdschein - hier erfahren Sie, wie und wo Sie ihn erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein und diesen bei der Jagdausübung mitführen.

    Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erteilt.

    Für Jugendliche zwischen 16 und 18 wird ein Jugend­jagd­schein erteilt - damit dürfen Sie die Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson ausüben. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
    An Gesellschaftsjagden dürfen Sie mit einem Jugend-Jagdschein nicht teilnehmen.

    Ab dem 18. Lebensjahr wird dieser Jugendjagdschein in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft!) umgeschrieben.


    Bitte beachten Sie den Ablauf:
    • Sie beantragen die Verlängerung oder Ausstellung Ihres Jagdscheins mit dem verlinkten Antrag und übersenden alle nötigen Unterlagen an uns (jagdscheinantrag@kreis-lippe.de),

    • wir prüfen Ihren Antrag,

    • wir informieren Sie, sobald Sie einen Termin mit uns vereinbaren können,

    • im gebuchten Termin erfolgt dann die Ausstellung oder Verlängerung des Jagdscheins.

    Hinweis:
    Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.

    Ansprechpartner

    Untere Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-7929

    Fax: +49 5231 63011-1934

    E-Mail: jagdbehoerde@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Erste Erteilung eines Jagdscheins:

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Prüfungszeugnis Jägerprüfung

    • Versicherungsnachweis
      (Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
      Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
      Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.

    • eventuell Nachweis Kundige Person

    • schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Erteilung eines Jagdscheins

    Jagdschein ist bereits vorhanden und soll neu gelöst werden:

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Versicherungsnachweis
      (Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
      Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
      Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.

    • schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Verlängerung des Jagdscheins

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • bestandene Jägerprüfung
    • bei Erteilung mindestens 16 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Antragstellung: ungefähr 3 Wochen

    Ausstellung Jagdschein: direkt im Termin

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    • Ein-Jahresjagdschein: EUR 20,00

    • Zwei-Jahresjagdschein: EUR 30,00

    • Drei-Jahresjagdschein: EUR 35,00

    • Tagesjagdschein (14 Tage): EUR 15,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert, muss das im Jagdschein auch geändert werden. Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de