Jugendjagdschein

    Jugendjagdschein

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Bottrop wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15, § 16 und § 18 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de