Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie formlos ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.

    Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

    Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

    Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

    Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

    Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Heimaufsicht und Schwerbehindertenangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schwerbehindertenangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77555

    Fax: +49 5231 63011-8478

    E-Mail: schwerbehindertenangelegenheiten@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
    • für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke:
      Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben.
    • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
    • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein:
      G, aG, Bl, H oder Gl.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

    Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke direkt zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke wenige Tage
    • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ungefähr 2 Wochen
    • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Beiblatt: kostenlos
    Wertmarke 1/2 Jahr EUR 46,00 / 1 Jahr EUR 91,00.
    Wertmarke kostenlos, wenn Merkzeichen Bl oder H oder schwerbehinderter Mensch und bestimmte Sozialleistungen.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de