Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises erhalten auf Antrag ein Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke,
das seit dem 01.09.2011 deutschlandweit zur Nutzung aller Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE)) in der 2. Klasse der Deutschen Bahn berechtigt.
Außerdem kann mit diesem Beiblatt der ÖPNV jeder Stadt im Bundesgebiet genutzt werden.
Neben der Gebühr für das Beiblatt fallen keine weiteren Kosten für die Nutzung der Nahverkehrszüge bzw. für den ÖPNV an.
Ist auf dem Schwerbehindertenausweis zusätzlich das Merkzeichen B (Begleitperson) eingetragen, ist die Nutzung von Verkehrsmitteln für eine beliebige Begleitperson kostenlos.
In einigen Verkehrsverbundgebieten ist nach Zahlung eines Zuschlages oder Aufpreises die Fahrt in der 1. Klasse möglich. Der Preis richtet sich nach der zurückgelegten Fahrtstrecke oder wird pauschal pro Fahrt erhoben. Ist die Zahlung eines Zuschlages in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis und der Wertmarke nicht möglich, so ist der volle reguläre Fahrpreis für die Nutzung der 1. Klasse zu entrichten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Voraussetzungen
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Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem der folgenden Merkzeichen:
- G (erhebliche Gehbehinderung)
- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Gl (Gehörlosigkeit)
- H (Hilflosigkeit)
- Bl (Blindheit)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
Das Antragsformular für die erstmalige Beantragung eines Beiblatts ist beim Sozialamt erhältlich (wird auch von dort zugesendet).
Schwerbehinderte, die bereits im Besitz eines Beiblattes sind, bekommen vor dessen Ablauf automatisch ein Anschreiben mit allen notwendigen Zahlungsinformationen.
Man kann jedes Mal neu wählen, ob man das Beiblatt für 6 oder 12 Monate erhalten möchte. Man steuert dies durch die Höhe der Einzahlung.
Der Betrag muss spätestens am 05. des Vormonats eingegangen sein, damit das Folgebeiblatt für den folgenden Monat ausgestellt werden kann. Wird der Betrag später im Monat überwiesen, wird das Beiblatt erst zum übernächsten Monat ausgestellt.
Das Beiblatt wird erst kurz vor Gültigkeitsbeginn versandt.
Fristen
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Wahlweise 6 Monate oder 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Bei Verlust des Beiblattes ist eine persönliche oder schriftliche Mitteilung erforderlich. Anschließend wird ein Ersatz ausgestellt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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