Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Die zuständige Dienststelle für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen für Personen mit Wohnsitz in Aachen ist das Versorgungsamt der StädteRegion Aachen.
Der Bürger*innenservice Aachen-Mitte und die Bezirksämter können Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen entgegennehmen und an das Versorgungsamt weiterleiten. Alte, auf Papier ausgestellte Schwerbehindertenausweise, die vor 2014 ausgestellt wurden, können ggf. auch direkt verlängert werden.
Die Dienststellen der Stadt Aachen können keine Schwerbehindertenausweise verlängern, wenn die betreffende Person ihren Wohnsitz nicht in Aachen hat oder der alte Schwerbehindertenausweis nicht bereits in Aachen ausgestellt wurde. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen unmittelbar an das zuständige Versorgungsamt.
Andere Anträge bezüglich des Schwerbehindertenausweises, beispielsweise Erstbeantragungen, Ersatzausstellungen bei Verlust, Änderungen des Grades der Behinderung, etc. sollten ebenfalls unmittelbar beim Versorgungsamt gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice - Aachen Mitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-0
E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Voraussetzungen
- Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
- Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
- Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Aachen