Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenrecht: Beiblatt

    Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Mit Hilfe dieses Antrags können Sie das dazu erforderliche Beiblatt und eine Wertmarke beantragen

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Wenn bei Ihnen die Merkzeichen G, Gl oder aG festgestellt wurden, können Sie das ÖPNV-Beiblatt mit Kostenbeteiligung erhalten.

    Wenn Sie

    • Leistungen nach dem SGB II (ALG II)
    • Leistungen der Kriegsopferfürsorge oder
    • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung)

    beziehen, erhalten Sie das ÖPNV-Beiblatt kostenlos.

    Sie müssen aber den Bezug von Leistungen nachweisen und den entsprechenden Bescheid über Sozialleistungen vorlegen.

    In der Regel ist ein Antrag dem Bescheid beigefügt (bzw. geht einige Tage vor oder nach dem Bescheid getrennt ein). Im Falle aller kostenlosen Beiblätter kann bei Erfüllung der oben oder genannten Voraussetzungen ein Antrag auch formlos gestellt werden. Bei einem kostenpflichtigen Beiblatt ist der dem Antrag beigefügte QR -Code für die Zahlung zwingend zu verwenden. Sollte ein Antrag für ein kostenpflichtiges Beiblatt nicht zeitnahe bei Ihnen eingehen, schicken Sie uns bitte eine entsprechende Mail.

    Wenn bei Ihnen die Merkzeichen H oder Bl festgestellt wurden, können Sie das ÖPNV-Beiblatt ohne Kostenbeteiligung erhalten.

    KfZ-Beiblatt:

    Wenn bei Ihnen die Merkzeichen G oder Gl festgestellt wurden, können Sie statt des ÖPNV-Beiblattes das KfZ-Beiblatt in Anspruch nehmen. Sie erhalten damit eine Ermäßigung auf die KfZ-Steuer.

    Bei den Merkzeichen H, Bl oder aG liegen auch ohne KfZ-Beiblatt die Voraussetzungen für eine KfZ-Steuerbefreiung vor. Hier genügt die Vorlage des Schwerbehindertenausweises beim Zollamt.

    Voraussetzung für eine Steuerermäßigung/-befreiung ist immer, dass das Fahrzeug auf den Namen des Menschen mit Behinderung angemeldet ist. Die KfZ-Steuerermäßigung /-befreiung kann nur für Fahrzeuge geltend gemacht werden, die ausschließlich durch, für oder mit der anspruchsberechtigten Person genutzt werden.

    Zuständig für die KFZ-Steuerermäßigung/-befreiung, ist das Zollamt West, Corneliusstr. 2, 42327 Wuppertal,

    +49 211 2101-2800

    NEUE ÖFFNUNGSZEITEN AB DEM 01.10.2024:

    Zollamt West
    Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Freitag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

    Wechsel

    Falls Sie vom KfZ-Beiblatt zum ÖPNV-Beiblatt wechseln möchten, können Sie sich bescheinigen lassen, dass Sie die KfZ-Steuerbefreiung nicht mehr in Anspruch nehmen.

    Hierfür ist jedoch das Hauptzollamt Münster, Linus-Pauling-Weg 1-5, 48155 Münster, Tel. 0251-48140, zuständig. Dorthin muss das Beiblatt geschickt werden.

    Nach dem Eintrag geben Sie Ihr KfZ-Beiblatt mit der Bescheinigung des Hauptzollamtes Münster versehen an die Stadt Wuppertal, Sozialamt, Abteilung Schwerbehindertenrecht, Friedrich-Engels-Allee 76 in 42285 Wuppertal zurück.

    ACHTUNG: Eine Abmeldebescheinigung eines Autos reicht NICHT aus. Es wäre dann nämlich möglich das KfZ-Beiblatt zusammen mit einem anderen Wagen in Anspruch zu nehmen.

    Wollen Sie vom ÖPNV-Beiblatt zum Kfz-Beiblatt wechseln, senden Sie bitte Ihr ÖPNV-Beiblatt mit Wertmarke an die Abteilung Schwerbehindertenrecht und bitten um Zusendung des Kfz-Beiblatts. Ist das ÖPNV-Beiblatt noch mindestens 6 Monate gültig, erfolgt eine Erstattung. Bitte geben Sie hierfür Ihre Kontonummer an.

    Allgemeines zu ÖPNV Beiblättern:

    Es werden keine Zahlungsformulare mehr versandt. Es werden nur noch Schreiben mit QR-Codes versandt.

    Falls ein ÖPNV-Beiblatt ausgestellt wurde, wird kurz vor Ende des Einzahlungszeitraumes ein Folgeantrag für das neue Beiblatt verschickt.

    Die Gültigkeit von ÖPNV-Beiblättern mit und ohne Kostenbeteiligung bemisst sich nach ganzen Kalendermonaten. So ist z. B. ein ab Februar gültiges Beiblatt, das für ein ganzes Jahr beantragt wurde, bis einschließlich Januar gültig.

    Kostenlos nutzbar sind in allen Verkehrsverbünden Deutschlands Busse, Bahnen, Fähren pp. - Es ist jedoch ratsam, sich vor Nutzung bei dem jeweiligen Verkehrsverbund zu erkundigen.

    Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) sind ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke nutzbar. So können Menschen mit Behinderung bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB - Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn - in der 2. Klasse kostenlos fahren. Fernverkehrszüge bleiben weiterhin von der kostenfreien Nutzung ausgeschlossen. Privatbahnen lassen in der Regel ebenfalls die kostenlose Nutzung zu, man sollte sich trotzdem erkundigen. Informationen dazu erhält man unter der Nummer des Mobilitätsservices der DB 01805 512 512. Der Mobilitätsservice informiert auch zu allen anderen Fragen bezgl. der Nutzung des ÖPNV-Beiblatts.

    Beim Vorliegen der Voraussetzungen für die KfZ-Steuerermäßigung und das ÖPNV-Beiblatt (Merkzeichen aG, H, oder Bl) wird kein KfZ-Beiblatt ausgestellt. Es genügt die Vorlage des Schwerbehindertenausweises beim Zollamt.

    Verlust des Beiblattes

    Den Verlust des Beiblattes (ÖPNV oder Kfz) teilen Sie bitte schriftlich der Schwerbehindertenstelle mit. Sie erhalten das neue Beiblatt dann mit der Post.

    Bei einer Beantragung durch Dritte muss bitte eine Vollmacht vorgelegt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenangelegenheiten 201.63

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
    • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
    • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
    • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

    Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Das ÖPNV - Beiblatt kostet jetzt 91 € im Jahr bzw. 46 € im halben Jahr.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de