Fundsachen
Hinweise für Delbrück
Sie haben etwas verloren? Oder etwas gefunden? Dann sind Sie hier genau richtig!
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Das Fundbüro ist die Anlaufstelle für alle Fundsachen im Stadtgebiet Delbrück. Hier werden sie gesammelt, registriert und - wenn möglich - dem Eigentümer zurückgegeben.
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05250 / 996-190
E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de
erforderliche Unterlagen
- Fund- oder Verlustanzeige
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
- Personalausweis
- Zweitschlüssel
- IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops
Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
- Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Delbrück
§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfahrensablauf
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Sie haben etwas verloren?
Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (beispielsweise bei Ausweispapieren) informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich. Sie können auch gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail nachfragen. Denken Sie aber bitte daran, dass es unter Umständen einige Tage bis Wochen dauern kann, bis eine Fundsache den Weg ins Fundbüro gefunden hat.
Das Fundbüro lagert die gefundenen Sachen 6 Monate ab Meldedatum der Fundsache ein. Wird in dieser Frist kein Eigentümer ermittelt, geht das Eigentum an der Fundsache automatisch auf den Finder über. In diesem Fall werden Sie als Finder angeschrieben.
Sie haben etwas gefunden?
Geben Sie die gefundene Sache im Fundbüro der Stadt Delbrück ab oder melden Sie sich telefonisch im Bürgerbüro. Die Fundsache wird dann hier registriert und Sie werden als Finder erfasst. Alternativ können Sie die Fundsache auch über das oben angefügte Antragsformular melden. Fundsachen mit einem Wert von unter 10,00 Euro brauchen Sie nicht melden.
Kann innerhalb einer 6-monatigen Frist nach Meldedatum der Fundsache kein Eigentümer ermittelt werden, geht das Eigentum an der Fundsache automatisch auf Sie als Finder über. In diesem Fall werden Sie nach 6 Monaten automatisch von uns angeschrieben.
Fristen
- Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
- Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Bearbeitungsdauer
wenige Stunden bis 2 Tage
Kosten
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gegebenenfalls Verwaltungsgebühr ab einem Wert von 26 Euro in unterschiedlicher Höhe bei Verwahrung der Fundsache im Rathaus
1 Euro bis 25 Euro = Gebührenfrei
über 25 Euro bis 150 Euro = 10 Euro
über 150 Euro bis 500 Euro = 15 Euro
über 500 Euro = 20 Euro
je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsische Staatskanzlei am 05.12.2023
Stichwörter
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