Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Das Bildungsbüro im Fachbereich Schule nimmt die durch den Schulträger zu gewährleistenden Aufgaben im Bereich des Übergangs von Schüler*innen von der Schule in eine Ausbildung oder in ein Studium wahr. Die Fachstelle Schule-Beruf setzt die in diesem Zusammenhang stehende Initiative des Landes NRW "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) im Rahmen der kommunalen Koordinierung um.
Hinter der kommunalen Koordinierung steht die Gesamtverantwortung für den Prozess unter Einbeziehung aller beteiligten Beteiligten und Partner*innen, die den Übergang von der Schule in ein Studium oder einen Beruf gestalten. Eine zentrale Aufgabe ist dabei die Vernetzung aller in Essen tätigen Beteiligten. Die Partner*innen bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, in der die originären Zuständigkeiten jedes Einzelnen erhalten bleiben.
Die Kommunale Koordinierung hat das Ziel, systematische Strukturen und Standards für einen einheitlichen Umgang zur Begleitung von Schüler*innen ab Klasse 8 in eine Ausbildung oder in ein Studium unter Einbeziehung der vielfältigen Beteiligten und Strukturen dieses Sektors in Essen aufzubauen, zu optimieren und für alle Beteiligten als Ansprechpartner zu fungieren.
Dabei organisiert, koordiniert und informiert sie, bringt die entsprechenden Beteiligten zusammen, entwickelt Ideen, fungiert als Motor und sieht sich als Dienstleisterin im Übergang Schule/Beruf.
Themenschwerpunkte:
"Kein Abschluss ohne Anschluss" hat folgende Handlungsfelder:
- Berufs-und Studienorientierung
- Systematisierung des Übergangssystems
- Attraktivität der dualen Ausbildung
- Kommunale Koordinierung
Die Links zu den Themen finden Sie in der rechten Spalte.
Ansprechpartner
Fachstelle Schule und Beruf / Kommunale Koordinierungsstelle "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-40171
Fax: +49 201 8840913
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Formulare
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https://www.aknr.de/fueralle/inhalt.php?id=54 ->, Ausbildungsvertrag/Ausbildungsrahmenplan
Voraussetzungen
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-
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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-
Bearbeitungsdauer
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4 - 6 Wochen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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