Adressbuchsperre Eintragung

    Adressbuchsperre Eintragung

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie auch die Möglichkeit, auf Ihren Meldedatensatz eine Auskunftssperre eintragen zu lassen:

    Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person bei Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

    Hierzu ist bei der Meldebehörde ein formloser Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 BMG zu stellen. 




    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Bitte füllen Sie zunächst den auf der Seite verlinkten Antrag aus. Füllen Sie den Antrag so ausführlich wie möglich aus! 

    Neben dem ausgefüllten Antrag werden alle Nachweise benötigt, die den Schutz Ihrer Daten bekräftigen. Dies können Polizeiberichte, Gerichtsbeschlüsse oder Urteile, Krankenhausberichte usw. sein. Je mehr beigefügt werden kann umso eher kann dem Antrag zugestimmt werden.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Minden

    Rechtsgrundlage(n)

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    §51 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Besonderheiten:

    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Hierbei muss erneut die aktuelle Gefährdung nachgewiesen werden. Ist das nicht der Fall, wird die Auskunftssperre deaktiviert. 

    Hinweis: 

    Eine Auskunftssperre schützt Sie nicht vor Stalkern, die Ihre Anschrift kennen und vor Anfeindungen am Arbeitsplatz.

    Bedenken Sie bitte auch, dass mit Eintragung der Auskunftssperre alle Accounts zu sozialen Netzwerken (Instagram, Twitter, Facebook usw.) zu löschen sind, da Sie auch hierüber ausgekundschaftet werden können!

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de