Adressbuchsperre Eintragung

    Adressbuchsperre Eintragung

    Hinweise für Gladbeck

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    Auskunftssperren wegen persönlicher Gefährdung:

     

    Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, daß ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

     

    Die Auskunftssperre kann formlos unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Wenn möglich, sind vorhandene Beweismittel anzugeben (z.B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen).

     

    Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Auskunftssperre - soweit erforderlich - bei der Anmeldung erneut zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 20 43 - 99 29 99

    Fax: 0 20 43 - 99 13 21

    E-Mail: buergeramt@stadt-gladbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gladbeck

    nach Möglichkeit Beweismittel beifügen (z.B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigung, ärztl. Bescheinigung)

    Formulare

    Hinweise für Gladbeck

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gladbeck

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gladbeck

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gladbeck

    Fristen

    Hinweise für Gladbeck

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gladbeck

    Kosten

    Hinweise für Gladbeck

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gladbeck

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gladbeck

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de