Einheitswert
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage, mit dem Ihr Grundstück mit der Grundsteuer A bzw. B besteuert wird. Der Einheitswert wird vom Finanzamt berechnet und durch Bescheid festgesetzt. Änderungen können nur vom Finanzamt vorgenommen werden; Anfragen zur Höhe des Einheitswertes müssen ebenfalls mit dem Finanzamt erörtert werden.
Die Einheitswertbescheide der Finanzämter liegen der Gemeindeverwaltung in digitaler Form vor und können dem Eigentümer von hier zur Verfügung gestellt werden.
Grundsteuerreform
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 vom Finanzamt aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.
Auf Basis der in diesem Zusammenhang neuen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde Schalksmühle wird die Gemeinde Schalksmühle ab 2025 die Grundsteuer berechnen.
Bei Fragen zur Feststellungserklärung / zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Lüdenscheid:
Finanzamt Lüdenscheid
Bahnhofsallee 16
58507 Lüdenscheid
Grundsteuer-Hotline: 02351 / 155-1959
Zentrale: 02351 / 155 0
Ansprechpartner
Sachgebiet Finanzbuchhaltung, Steuern und Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 - 84-0
Fax: 02355 - 84-299
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Grundsteuergesetz
Bewertungsgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen