Handelsüberwachungsstelle
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Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis
Die Apotheken-, Arzneimittel- und Gefahrstoffaufsicht dient durch Überwachung und Beratung dem Verbraucherschutz.Aus diesem Grund werden in regelmäßigen Abständen alle Betriebe und Einrichtungen, in denen Arzneimittel und Betäubungsmittel sowie Gefahrstoffe an den Endverbraucher gelangen, überprüft.Hierbei handelt es sich um den Einzelhandel im Kreisgebiet.Beratend tätig sind wir bei Fragen zuGefahrstoffen im EinzelhandelChemikalienverbotsveordnungInverkehrbringen von freiverkäuflichen ArzneimittelnDurchführung der Überwachung gemäß § 64 Arzneimittelgesetz (AMG) im Einzelhandel (außerhalb von Apotheken)Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen gemäß § 67 AMG
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen