Befreiungen von naturschutzrechtlichen Vorschriften
Hinweise für Lippe
In Naturschutzgebieten gelten besondere Regeln und Vorschriften. Was Sie beachten müssen, wenn Sie in Naturschutzgebieten Veranstaltungen planen oder beispielsweise mit einer Schulklasse zu Bildungszwecken abseits der Wege gehen wollen, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
In Naturschutzgebieten ist die normale Erholungsnutzung wie Wandern, Radfahren und ähnliches für jeden möglich.
Wenn Sie darüber hinaus in Naturschutzgebieten beispielsweise Veranstaltungen, Bildungsangebote, gewerbliche Filmaufnahmen oder andere Aktivitäten planen, dann benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis dafür.
Diese über die normale Erholungsnutzung hinausgehenden Aktivitäten sind insbesondere in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Erlaubnis, die sogenannte Befreiung bekommen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Der Umfang der Antragsunterlagen ist nach Art und Größe Ihres Vorhabens unterschiedlich.
Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Aus 2 verschiedenen Gründen können Sie eine Befreiung von den bestehenden Verboten erhalten:
- Entweder gibt es ein überwiegendes öffentliches Interesse, beispielsweise wenn Sie das Thema Natur in ihren Schulunterricht einbauen und dazu auch in Naturschutzgebiete abseits des Weges möchten, oder
- es liegen bei privaten Vorhaben herausragende, besondere Umstände vor.
Der Umfang der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft wird berücksichtigt: Je größer die Beeinträchtigung ist, desto schwerwiegender müssen Ihre Gründe sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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1 - 2 Wochen
Kosten
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Bearbeitungsgebühr: EUR 30 - 5.000
Zahlungsweisen:
- Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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