Rückkehrförderung für Ausländer

    Rückkehrförderung für Ausländer

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Durch die Bundesregierung und die Bundesländer wird die freiwillige Rückkehr in das Heimatland oder die Weiterwanderung in ein Drittland finanziell durch das REAG/GARP-Programm unterstützt.

    REAG: Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany

    GARP: Gouvernment Assistent Repatriation Programme

    Beauftragt mit der Durchführung wurde IOM (International Organization for Migration).

    IOM
    Frankenstraße 210
    90461 Nürnberg
    Tel.: 0911/43000
    E-Mail: IOM-Germany@iom.int

    Das REAG/GARP-Programm ist ein humanitäres Hilfsprogramm. Es fördert die freiwillige Rückkehr und Weiterwanderung, bietet Starthilfen und dient der Steuerung von Migrationsbewegungen.

    Wer kann die REAG/GARP-Hilfe in Anspruch nehmen?
    • Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG
    • Anerkannte Flüchtlinge
    • Ausländer, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen gewährt worden ist
    • Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel


    Eine allgemeine Sprechzeit, zu der Sie ohne Terminvereinbarung vorsprechen könnten, wird vorübergehend zur Vorbeugung gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus nicht angeboten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Overbergplatz 3

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    Dem REAG/GARP-Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

    • Kopie eines Einreisedokuments (Reisepass oder Passersatzpapier)
    • Gegebenenfalls eine Kopie des Transitvisums, wenn ein Land im Transit bereist wird
    • Visum für Weiterwanderer, die in einen Drittstaat reisen
    • Kopie des gültigen Aufenthaltsdokuments (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsbefugnis) oder einer Duldung bzw. Grenzübertrittsbescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dülmen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dülmen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de