Bürgermeisterwahl
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Die Stadt Schwerte ist auf örtlicher Ebene zuständig für die Organisation von folgenden Wahlen:
- Kommunalwahl
- Landtagswahl
- Europawahl
- Bundestagswahl
- Integrationsratswahl
Hierzu zählen insbesondere:
- das Versenden der Wahlbenachrichtigungskarten
- das Ermöglichen der Briefwahl
- die Einrichtung von Wahllokalen
- die personelle Ausstattung der Vorstände in den Wahllokalen
Zu den Schwerter Wahlergebnissen im Rückblick
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021