Bürgermeisterwahl

    Bürgermeisterwahl

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Wahlen sind wesentliche Merkmale und Bestandteile jeder Demokratie. Entsprechend heißt es im Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes: " Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt."

    Die Kandidaten werden in allgemeinen, freien, gleichen und unmittelbaren Wahlen gewählt.

    Aufgrund des föderativen Aufbaues unseres Landes und der Zugehörigkeit zur Europäischen Union finden in Deutschland Bundestags-, Landtags-, Europa- und Kommunalwahlen statt. 

    Allgemeine Informationen zu den Wahlen und den Wahlterminen finden Sie auch hier.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG IT

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103 5110

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Informationstechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103 5100

    Fax: 02921 103 5196

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Fristen

    Die Urnenwahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin ist lediglich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde bis zum Wahltag um 16 Uhr zugehen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de