Bürgermeisterwahl
Beschreibung
Hinweise für Soest
Wahlen sind wesentliche Merkmale und Bestandteile jeder Demokratie. Entsprechend heißt es im Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes: " Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt."
Die Kandidaten werden in allgemeinen, freien, gleichen und unmittelbaren Wahlen gewählt.
Aufgrund des föderativen Aufbaues unseres Landes und der Zugehörigkeit zur Europäischen Union finden in Deutschland Bundestags-, Landtags-, Europa- und Kommunalwahlen statt.
Allgemeine Informationen zu den Wahlen und den Wahlterminen finden Sie auch hier.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Abteilung Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02921 103 5100
Fax: 02921 103 5196
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 7 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 9 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 12 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 14 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 46c Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 65 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Verfahrensablauf
Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021