Bürgermeisterwahl

    Wahlen

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin.

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Die Organisation von

    • Europawahlen

    • Bundestagswahlen

    • Landtagswahlen

    • Kreistagswahlen

    • Stadtratswahlen sowie

    • die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte

    obliegt bei der Stadtverwaltung Kierspe dem Bereich Zentrale Verwaltung.

    Die Abgeordneten und politischen Vertreter werden in der gesamten Bundesrepublik in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

    Diese Wahlrechtsgrundsätze sind für alle Wahlen verbindlich.

    Die Wahlen finden - je nach Wahlart - im Abstand von 4 bis 6 Jahren statt. Gewählt werden kann neben der unmittelbaren Abgabe des Stimmzettels im Wahllokal unter bestimmten Voraussetzungen auch per Briefwahl.

    Das für die Stimmabgabe vorgesehene Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen. Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist jedoch die generelle Eintragung in einem Wählerverzeichnis. Hierauf sollten Sie als Wähler achten.

    Wahlhelfer
    Für die Abwicklung jeder Wahl sucht die Stadtverwaltung auch Wahlhelfer, die bereit sind, gegen einen kleinen Obolus in einem der Kiersper Wahllokale am Wahltag zu helfen. Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Interesse haben, bei einer der nächsten Wahlen im Wahllokal als Wahlhelfer mitzumachen, können sich jederzeit melden. Für ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten Wahlhelfer ein kleines Erfrischungsgeld.

    Briefwahl
    Die Briefwahl bietet die Möglichkeit, die Stimme schriftlich abzugeben, anstatt im Wahllokal zu wählen. Für die Anforderungen von Briefwahlunterlagen beachten Sie bitte die Einträge auf den Wahlbenachrichtigungskarten. Briefwahlunterlagen müssen in jedem Fall persönlich, schriftlich oder per Internet beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: zentrale-verwaltung@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Fristen

    Die Urnenwahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin ist lediglich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde bis zum Wahltag um 16 Uhr zugehen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zu den in nächster Zeit anstehenden Wahlen finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de