Bürgermeisterwahl

    Bürgermeisterwahl

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten bereits im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, müssen für die Zulassung ihrer Wahlvorschläge eine im Gesetz bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften vorlegen. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. 

    Die Wählbarkeit wird von der für die Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt. Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter des Wahlgebietes einzureichen. Dieser gibt auch die zu verwendenden Formblätter kostenlos heraus. Die Fristen und Termine ergeben sich aus den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen. 

    Ein eingereichter Wahlvorschlag wird erst verbindlich, wenn er vom Wahlausschuss zugelassen worden ist. Ein eingereichter Wahlvorschlag kann nur unter bestimmten Bedingungen und Fristen geändert oder zurückgenommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Fristen

    Die Urnenwahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin ist lediglich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde bis zum Wahltag um 16 Uhr zugehen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de