Bürgermeisterwahl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten bereits im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, müssen für die Zulassung ihrer Wahlvorschläge eine im Gesetz bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften vorlegen. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Die Wählbarkeit wird von der für die Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt. Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter des Wahlgebietes einzureichen. Dieser gibt auch die zu verwendenden Formblätter kostenlos heraus. Die Fristen und Termine ergeben sich aus den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen.
Ein eingereichter Wahlvorschlag wird erst verbindlich, wenn er vom Wahlausschuss zugelassen worden ist. Ein eingereichter Wahlvorschlag kann nur unter bestimmten Bedingungen und Fristen geändert oder zurückgenommen werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 7 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 9 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 12 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 14 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 46c Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 65 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Verfahrensablauf
Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021