Bürgermeisterwahl

    Bürgermeisterwahl

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin.

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    Die Stadt Korschenbroich ist als örtliche Wahlbehörde zuständig für die Organisation und Durchführung der Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen im Stadtgebiet von Korschenbroich.

    Das Wahlbüro nimmt einige Wochen vor der Wahl seinen Betrieb auf. Dort besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bereits vor der Wahl Briefwahlunterlagen zu beantragen und auch schon vorab an der Briefwahl teilzunehmen.
    Das Wahlbüro befindet sich im Bereich des Bürgerbüros.

    Anmeldung als wahlhelfende Person  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-160

    Fax: 02161 613-140

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-160

    Fax: 02161 613-140

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-160

    Fax: 02161 613-140

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Fristen

    Die Urnenwahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin ist lediglich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde bis zum Wahltag um 16 Uhr zugehen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Korschenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de