Bürgermeisterwahl

    Bürgermeisterwahl

    Sie erfahren Näheres zur Wahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Der überwiegende Teil der organisatorischen Wahlvorbereitung obliegt den Gemeinden. Für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in Grevenbroich ist der Fachbereich Öffentliche Ordnung / Bürgerbüro zuständig.

    Vorbereitet und organisiert werden Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen, zum Rat der Stadt, die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin sowie die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

    Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Grevenbroich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro / Wahlen - 33.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 3

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181 608-3399

    Fax: 02181 608-3390

    E-Mail: buergerbuero@grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich au

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Wahlberechtigten können an der (Ober-)Bürgermeisterbeziehungsweise (Ober-)Bürgermeisterinwahl entweder durch Briefwahl oder durch die Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.

    Fristen

    Die Urnenwahl des (Ober-)Bürgermeisters beziehungsweise der (Ober-)Bürgermeisterin ist lediglich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde bis zum Wahltag um 16 Uhr zugehen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de