Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege

    Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen

    Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Die Erteilung aller waffenrechtlichen Genehmigungen sowie Schießstättenangelegenheiten (u. a. Abnahmen und Baugenehmigungen von Schießstätten) obliegt der Kreispolizeibehörde.

    Ansprechpartner

    Waffenbehörde des Kreises Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstraße 82

    32425 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 8866-2125

    Fax: 0571 8866-2299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis Ihrer Sachkunde
    • Nachweis Ihres Bedürfnisses durch Nachweis der Brauchtumsschützenvereinigung
    • Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden

    Formulare

    nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
    • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des § 16 Waffengesetzes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

    • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
    • die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
    • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 WaffG)
    • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

    Fristen

    Anzeige Erwerb und Überlassen: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 50

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Weitere Informationen

    Informationen zum Thema Waffenrecht auf der Seite der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de