Niederlassungserlaubnis beantragen
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Minden
Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jede/r Ausländer*in, der
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt,
- seinen eigenen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz sichern kann,
- mindestens 60 Monate (also für fünf Jahre) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen geleistet hat,
- im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist,
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzt und
- gut integriert ist.
Je nach Rechtsgrundlage, können sich ggf. abweichende Voraussetzungen ergeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen per Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Formulare
Hinweise für Minden
Voraussetzungen
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Die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis richten sich nach § 9, § 18c, § 26 § 28 oder § 35 AufenthG.
Zusätzlich gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG.
Rechtsgrundlage(n)
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- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Verfahrensablauf
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Antrag vor Ort
Bitte vereinbaren Sie unter Nennung Ihres Vor-, Nachnamen und Geburtsdatums einen Termin für die Antragstellung. Die Terminvereinbarung erfolgt per Mail. (abh@minden.de)
Während des Termins wird Ihr Antrag bearbeitet, Ihre Nachweise geprüft und elektronisch Fingerabdrücke genommen.
Wenn Ihr Antrag vollständig ist und positiv bescheinigt wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.
Online Antrag
Nach dem Eingang Ihres Online-Antrages wird der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Sofern weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern.
Sofern die Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erfolgen kann, erhalten Sie hierzu schriftlich einen Termin von der Ausländerbehörde. Sollte die beantragte Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich sein, wird die Ausländerbehörde Ihnen dies schriftlich mit Begründung mitteilen.
Abschließend (bei beiden Antragsformen)
Nach etwa sechs bis acht Wochen, können Sie Ihre Niederlassungserlaubnis persönlich bei der Ausländerbehörde abholen. Hierzu erhalten Sie einen Termin.
Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Antragsfrist: 6 bis 8 Wochen
Bemerkung: Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer: Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.
Bearbeitungsdauer
Dauer: ca. 6 bis 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Kosten
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- 113 Euro für die Ersterteilung (55 Euro bei Kindern)
Die Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis liegt im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde. Antragstellende Personen haben daher nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
- Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
- Eine Niederlassungserlaubnis kann bei einem mehr als sechsmonatigen Aufenthalt außerhalb Deutschlands erlöschen, wenn dieser Auslandsaufenthalt zuvor nicht mit der Ausländerbehörde abgestimmt wurde.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Weitere Informationen
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Bei einem Auslandsaufenthalt von über sechs Monaten, kann der unbefristete Aufenthaltstitel verloren gehen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 06.07.2022
Stichwörter
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