Niederlassungserlaubnis beantragen
Hinweise für Schlangen
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach 5 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Schlangen
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel.
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristet und unbeschränkt gültiger Aufenthaltstitel.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-3780
E-Mail: auslaenderamt@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schlangen
Bei der Terminvergabe werden Ihnen die erforderlichen Unterlagen mitgeteilt.
Formulare
Hinweise für Schlangen
Voraussetzungen
Hinweise für Schlangen
Eine Niederlassungserlaubnis können Sie erhalten, wenn Sie:
- seit 5 Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen,
- Ihr Lebensunterhalt gesichert ist,
- mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder vergleichbare Leistungen erbracht haben,
- keinen Ausweisungstatbestand erfüllen,
- über ausreichenden Wohnraum für sich selbst und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen,
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und
- über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen.
Sprachkenntnisse und die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung werden durch die Bescheinigung über einen erfolgreich absolvierten Integrationskurs oder durch das Abschlusszeugnis einer deutschen Schule nachgewiesen.
Es gibt Sonderregelungen, die bestimmten Personengruppen den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen ermöglichen. Sonderregelungen gelten unter anderem für:
- Ehepartner deutscher Staatsangehöriger,
- Kinder bei Vollendung des 16. Lebensjahres,
- Asylberechtigte und Flüchtlinge,
- Hochqualifizierte Fachkräfte.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Schlangen
Wenn Sie bereits eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fristen
Antragsfrist: 6 bis 8 Wochen
Bemerkung: Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer: Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schlangen
Der eigentliche Aufenthaltstitel wird als Chipkarte von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dies kann bis zu 8 Wochen dauern.
Kosten
Hinweise für Schlangen
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
- bei Abholung bar oder per girocard im BürgerService zu bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schlangen
Persönliche Vorsprache bei Antragstellung.
Auf einem integrierten Chip werden neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen Daten auch Fingerabdrücke gespeichert. Daher ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die auf Grund des Alters oder wegen einer körperlichen Behinderung nachweislich (ärztliches Attest) nicht mehr in der Lage sind, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen.
Zur Beantragung eines eAT brauchen Sie einen Termin.
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Wenn Sie in Detmold wohnen, dann ist die Ausländerbehörde Stadt Detmold für Sie zuständig
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 06.07.2022
Stichwörter
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