Niederlassungserlaubnis
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Beschreibung
Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (sogenannte Niederlassungserlaubnis) erhalten. Die Niederlassungserlaubnis stellt ein eigenständiges, vom ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht dar. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, können Sie die Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Bedingungen erhalten:
- Fachkräfte und Forscher,
- Selbständige,
- Inhaber der Blauen Karte EU,
- Ausländische Beamte,
- Ausländische Familienangehörige von Deutschen,
- Ehe- oder eingetragene Lebenspartner von ausländischen Personen mit einer Niederlassungserlaubnis (auch bei Aufhebung der ehelichen/ eingetragenen Lebensgemeinschaft),
- Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge,
- Minderjährige Kinder und junge Erwachsene mit Aufenthaltserlaubnissen aus familiären oder humanitären Gründen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind,
- Ehemalige Deutsche.
Informieren Sie sich bitte gesondert über die je nach Fallkonstellation geltenden Erteilungsvoraussetzungen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten sechs Lohnabrechnungen
Nachweis über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Rentenversicherungsverlauf
bei Selbständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid, aktueller Krankenversicherungsnachweis und Bescheinigung des*der Steuerberater*in über die aktuelle Einkommenssituation
Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)
Bescheinigung über einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder vergleichbarer Nachweis über das Sprachniveau B1 und Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Sie können eine allgemeine Niederlassungserlaubnis (§ 9 Aufenthaltsgesetz) erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis
dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)
Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Orientierungskurs oder Einbürgerungstest)
mindestens 60 Monate Einzahlungen in die Pflichtversicherung
keine beachtlichen Straftaten
vollständige Klärung der Identität
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
Verfahrensablauf
- Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis abläuft.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Niederlassungserlaubnis in Gestalt eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Antragsfrist: 6 bis 8 Wochen
Bemerkung: Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer: Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.
Bearbeitungsdauer
Dauer: ca. 6 bis 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Kosten
Hinweise für Borken
113 Euro
Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borken
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.
Weitere Informationen
Hinweise für Borken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 06.07.2022