Niederlassungserlaubnis Erteilung

    Niederlassungserlaubnis

    Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Beschreibung

    Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (sogenannte Niederlassungserlaubnis) erhalten. Die Niederlassungserlaubnis stellt ein eigenständiges, vom ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht dar. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
    Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, können Sie die Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Bedingungen erhalten:

    • Fachkräfte und Forscher,
    • Selbständige,
    • Inhaber der Blauen Karte EU,
    • Ausländische Beamte,
    • Ausländische Familienangehörige von Deutschen,
    • Ehe- oder eingetragene Lebenspartner von ausländischen Personen mit einer Niederlassungserlaubnis (auch bei Aufhebung der ehelichen/ eingetragenen Lebensgemeinschaft),
    • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge,
    • Minderjährige Kinder und junge Erwachsene mit Aufenthaltserlaubnissen aus familiären oder humanitären Gründen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind,
    • Ehemalige Deutsche.

    Informieren Sie sich bitte gesondert über die je nach Fallkonstellation geltenden Erteilungsvoraussetzungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeines Ausländerrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten sechs Lohnabrechnungen

    • Nachweis über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

    • Rentenversicherungsverlauf

    • bei Selbständigen: letzter Einkommenssteuerbescheid, aktueller Krankenversicherungsnachweis und Bescheinigung des*der Steuerberater*in über die aktuelle Einkommenssituation

    • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z.B. durch Kontoauszüge)

    • Bescheinigung über einen erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder vergleichbarer Nachweis über das Sprachniveau B1 und Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Sie können eine allgemeine Niederlassungserlaubnis (§ 9 Aufenthaltsgesetz) erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis

    • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes

    • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1)

    • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Orientierungskurs oder Einbürgerungstest)

    • mindestens 60 Monate Einzahlungen in die Pflichtversicherung

    • keine beachtlichen Straftaten

    • vollständige Klärung der Identität

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    • Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis abläuft.
    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Niederlassungserlaubnis in Gestalt eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Antragsfrist: 6 bis 8 Wochen

    Bemerkung: Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

    Geltungsdauer: Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: ca. 6 bis 8 Wochen

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

    Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Kosten

    Hinweise für Borken

    113 Euro

    Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 06.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de