Flurstück Bildung ohne Liegenschaftsvermessung

    Vermessung: Teilungsvermessungen

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Inhalt/Details:

    • Jedes Teilstück erhält eine eigene neue Flurstücksnummer. Erst unter dieser Vorraussetzung kann ein Grundstücksteil im Grundbuch abgeschrieben werden.
    • Teilungsvermessungen bei bebauten Grundstücken können nur dann erfolgen, wenn eine Teilungsgenehmigung vorliegt.

    Anwendung:

    Für den Verkauf eines Grundstücksteiles oder auch nur für die unterschiedliche Belastung von Grundstücksabschnitten ist beispielsweise eine Teilung im Grundbuch notwendig. Dabei wird in der Regel ein Teil eines Grundstücks abgeschrieben, das heißt, aus dem bisherigen Grundbuchblatt herausgelöst. Danach kann das Teilstück an einen anderen Eigentümer übertragen werden oder eine besondere Belastung erfahren.

    Ansprechpartner

    Geodatenerhebung und Projektbearbeitung 102.11

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die Höhe der Gebühren für Vermessungen richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de