Anzeige der Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung oder eines fremden Störstrahlers
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Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Heinsberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 26 Absatz 1 StrlSchG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen