allgemeinbildende Schulen

    Informationen zu allgemeinbildenden Schulen

    Allgemeinbildende Schulen sind alle Schulen außer dem Berufskolleg.

    Beschreibung

    Hinweise für Ladbergen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen

    Angelegenheiten rund um die Grundschule werden von hier erledigt.

    Einschulung
    Die Schulpflichtigen werden von der Gemeinde Ladbergen als Schulträger ermittelt. Anschließend erfolgt die Einladung zur Schulanmeldung. Bei der Schulanmeldung sind das Einladungsschreiben und eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Außerdem ist der Anmeldebogen der Grundschule ausgefüllt mitzubringen.
    Die Kinder sind bei der Anmeldung, dem Schulleiter vorzustellen.


    Schülerversicherung, Schulunfall- und Sachschadenversicherung
    Die Schüler der Grundschule sind über den Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. Bei einem Unfall wird der Gemeindeunfallversicherungsverband von der Schulleitung benachrichtigt. Unfallmeldebögen werden in der Schule bereitgehalten.
    Für schwere Unfälle (die hoffentlich niemals vorkommen) ist eine weitere Zusatzunfallversicherung bei der GVV abgeschlossen.
    Außerdem ist für die Schüler der Grundschule eine Schülergarderobe- und Fahrradversicherung vorhanden.


    Lehrerpersonalangelegenheiten, soweit die Gemeinde Ladbergen als Schulträger beteiligt ist
    Gemäß § 61 des Schulgesetzes schreibt die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus und prüft die eingegangenen Bewerbungen.
    Die Schulkonferenz wählt in geheimer Wahl aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter. Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet.
    Als stimmberechtigtes Mitglied wurde vom Rat der Gemeinde Ladbergen Bürgermeister Torsten Buller benannt.
    Die obere Schulaufsichtsbehörde holt die Zustimmung des Schulträgers zu der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber ein.


    Offene Ganztagsgrundschule
    Anmeldungen zur Offenen Ganztagsschule werden in der Einrichtung entgegengenommen.
    Der Schulträger ist für die Erhebung der Elternbeiträge zuständig. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Satzung für die Offene Ganztagsgrundschule, die Sie unter Ortsrecht finden.


    Ansprechpartner Elternbeiträge: Gudrun Dermann
    Die Beförderung der an der Offenen Ganztagsschule teilnehmenden Kinder ist durch die Eltern zu regeln, Beförderungskosten werden nicht übernommen.
    Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig.
    Anmeldungen nimmt die Grundschule entgegen, die Anmeldung erfolgt bindend für ein Schuljahr. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Offenen Ganztagsschule.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung II - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 5

    49549 Ladbergen

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    unterschiedlich je nach Schulform

    Formulare

    unterschiedlich je nach Schulform

    Voraussetzungen

    unterschiedlich je nach Schulform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    unterschiedlich je nach Schulform

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.

    Weitere Informationen

    - https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Ladbergen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de