Informationen zu allgemeinbildenden Schulen
Beschreibung
Hinweise für Ladbergen
Angelegenheiten rund um die Grundschule werden von hier erledigt.
Einschulung
Die Schulpflichtigen werden von der Gemeinde Ladbergen als Schulträger ermittelt. Anschließend erfolgt die Einladung zur Schulanmeldung. Bei der Schulanmeldung sind das Einladungsschreiben und eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Außerdem ist der Anmeldebogen der Grundschule ausgefüllt mitzubringen.
Die Kinder sind bei der Anmeldung, dem Schulleiter vorzustellen.
Schülerversicherung, Schulunfall- und Sachschadenversicherung
Die Schüler der Grundschule sind über den Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. Bei einem Unfall wird der Gemeindeunfallversicherungsverband von der Schulleitung benachrichtigt. Unfallmeldebögen werden in der Schule bereitgehalten.
Für schwere Unfälle (die hoffentlich niemals vorkommen) ist eine weitere Zusatzunfallversicherung bei der GVV abgeschlossen.
Außerdem ist für die Schüler der Grundschule eine Schülergarderobe- und Fahrradversicherung vorhanden.
Lehrerpersonalangelegenheiten, soweit die Gemeinde Ladbergen als Schulträger beteiligt ist
Gemäß § 61 des Schulgesetzes schreibt die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus und prüft die eingegangenen Bewerbungen.
Die Schulkonferenz wählt in geheimer Wahl aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter. Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet.
Als stimmberechtigtes Mitglied wurde vom Rat der Gemeinde Ladbergen Bürgermeister Torsten Buller benannt.
Die obere Schulaufsichtsbehörde holt die Zustimmung des Schulträgers zu der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber ein.
Offene Ganztagsgrundschule
Anmeldungen zur Offenen Ganztagsschule werden in der Einrichtung entgegengenommen.
Der Schulträger ist für die Erhebung der Elternbeiträge zuständig. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Satzung für die Offene Ganztagsgrundschule, die Sie unter Ortsrecht finden.
Ansprechpartner Elternbeiträge: Gudrun Dermann
Die Beförderung der an der Offenen Ganztagsschule teilnehmenden Kinder ist durch die Eltern zu regeln, Beförderungskosten werden nicht übernommen.
Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig.
Anmeldungen nimmt die Grundschule entgegen, die Anmeldung erfolgt bindend für ein Schuljahr. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Offenen Ganztagsschule.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
unterschiedlich je nach Schulform
Formulare
unterschiedlich je nach Schulform
Voraussetzungen
unterschiedlich je nach Schulform
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Ladbergen