Kolleg
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Der Oberbergische Kreis ist Schulträger von folgenden Berufskollegs:
- Kaufmännisches Berufskolleg Gummersbach und Waldbröl, Hans-Böckler-Straße 5, 51643 Gummersbach
- Berufskolleg Dieringhausen, Ernst-Zimmermann-Straße 26, 51645 Gummersbach
- Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen, Ringstraße 42, 51688 Wipperfürth
Im Rahmen dieser Schulträgereigenschaft ist der Kreis für diese Berufskollegs zuständig in den Bereichen
- Errichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen und Bildungsgängen
- Sachausstattung
- Haushalts- und Rechnungsangelegenheiten
- Gebäudereinigung
- Schülerfahrkosten und Schülerbeförderung
Sie können persönlich, schriftlich oder telefonisch Kontakt aufnehmen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Weitere Informationen zu den kreiseigenen Schulen erhalten Sie im Internet.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis